Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 2 Minuten

Diese Pflegeversicherungsleistungen ändern sich 2022 

Wer Angehörige pflegt, hat wenig Zeit. Damit Sie sich nicht Jahr für Jahr durch den Leistungsdschungel quälen müssen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Änderungen der Pflegeversicherung zusammengestellt.

03Zuschuss

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat sich die ehemalige Regierung im Juli 2021 zu einer Anhebung folgender Pflegeleistungen entschieden:

Änderungen bei Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen und Umwandlung

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Pflegebedürftige ab Pflegegrad II

5 prozentige Erhöhung der Pauschalen

  • bei Pflegegrad 2:   724 €
  • bei Pflegegrad 3: 1363 €
  • bei Pflegegrad 4: 1693 €
  • bei Pflegegrad 5: 2095 €
Nicht verwendete monatliche Beträge für Pflegesachleistungen

als Entlastungsleistungen einsetzen:

 

Bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen können ohne vorherigen Antrag für Angebote verwendet werden, die der Unterstützung im Alltag dienen und nach Landesrecht anerkannt sind. Die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage der Belege

Erstattungen der Pflegekasse nach Tod des Pflegebedürftigen

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Pflegende Angehörige / Bevollmächtigte / Sonstige Pflegepersonen

Leistungen der Pflegekasse

innerhalb von 12 Monaten nach dem Versterben des

Pflegebedürftigen geltend machen

Leistungen waren bereits bewilligt oder stehen über Pflegegrad zu und es sind Kosten entstanden:

 

Möglich z.B. bei  Entlastungsleistungen, Sach-/Kombinationsleistungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etc.

Pflegehilfsmittel

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Pflegebedürftige ab Pflegegrad I

Beantragung über versorgende

Pflegefachkraft oder Haus-/Facharzt 

Bei Erschwernissen in der Pflege/Verlust der Selbständigkeit kann ein Pflegehilfsmittel beantragt werden.

 

Es muss dadurch die Bedingung erfüllt sein, dass die Pflegeperson entlastet wird oder die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen gewährt ist.

Änderungen für Heimbewohner:

Langzeitpflege

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Bewohner ab Pflegegrad II

Zuschuss zu Pflegekosten

  • Im ersten Jahr  5%
  • Nach einem Jahr 25%
  • Nach zwei Jahren 45%
  • Nach drei Jahren 70%

Selbst zu tragende Kosten werden nicht bezuschusst

(Unterkunft, Verpflegung, Investitionen, Ausbildungszuschlag, Zusatzleistungen)

Kurzzeitpflege

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Bewohner ab Pflegegrad II

10 prozentige Erhöhung der Pauschale

  • Auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr 

Zur Erweiterung der Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege übertragen werden

Änderung im SGB V, welche auch die Pflege betreffen:

Übergangspflege in der Klinik

Wer/Was?

Wie?  

Zusätzlich

Personen, die sich in einer Klinik behandeln lassen müssen und danach weiter dauerhaft Pflege benötigen

10 Tage Verlängerung des Aufenthaltes

Wenn die Pflege nicht anderweitig, z.B. durch häusliche Pflege oder durch Kurzzeitpflege, sichergestellt werden kann -> § 39 e SGB V

Alle Fragen rund um die Leistungen Ihrer Pflegekasse beantworten wir Ihnen gerne.

Sie erreichen den Pflegeservice Bayern von montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 772 11 11.



(16.02.2022) Pflegeservice-Bayern

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