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Wer Angehörige pflegt, hat wenig Zeit. Damit Sie sich nicht Jahr für Jahr durch den Leistungsdschungel quälen müssen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Änderungen der Pflegeversicherung zusammengestellt.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat sich die ehemalige Regierung im Juli 2021 zu einer Anhebung folgender Pflegeleistungen entschieden:
Pflegesachleistungen und Umwandlung |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Pflegebedürftige ab Pflegegrad II |
5 prozentige Erhöhung der Pauschalen
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Nicht verwendete monatliche Beträge für Pflegesachleistungen
als Entlastungsleistungen einsetzen: Bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen können ohne vorherigen Antrag für Angebote verwendet werden, die der Unterstützung im Alltag dienen und nach Landesrecht anerkannt sind. Die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage der Belege |
Erstattungen der Pflegekasse nach Tod des Pflegebedürftigen |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Pflegende Angehörige / Bevollmächtigte / Sonstige Pflegepersonen |
Leistungen der Pflegekasse innerhalb von 12 Monaten nach dem Versterben des Pflegebedürftigen geltend machen |
Leistungen waren bereits bewilligt oder stehen über Pflegegrad zu und es sind Kosten entstanden: Möglich z.B. bei Entlastungsleistungen, Sach-/Kombinationsleistungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etc. |
Pflegehilfsmittel |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Pflegebedürftige ab Pflegegrad I |
Beantragung über versorgende Pflegefachkraft oder Haus-/Facharzt |
Bei Erschwernissen in der Pflege/Verlust der Selbständigkeit kann ein Pflegehilfsmittel beantragt werden.
Es muss dadurch die Bedingung erfüllt sein, dass die Pflegeperson entlastet wird oder die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen gewährt ist. |
Langzeitpflege |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Bewohner ab Pflegegrad II |
Zuschuss zu Pflegekosten
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Selbst zu tragende Kosten werden nicht bezuschusst (Unterkunft, Verpflegung, Investitionen, Ausbildungszuschlag, Zusatzleistungen) |
Kurzzeitpflege |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Bewohner ab Pflegegrad II |
10 prozentige Erhöhung der Pauschale
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Zur Erweiterung der Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege übertragen werden |
Übergangspflege in der Klinik |
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Wer/Was? |
Wie? |
Zusätzlich |
Personen, die sich in einer Klinik behandeln lassen müssen und danach weiter dauerhaft Pflege benötigen |
10 Tage Verlängerung des Aufenthaltes |
Wenn die Pflege nicht anderweitig, z.B. durch häusliche Pflege oder durch Kurzzeitpflege, sichergestellt werden kann -> § 39 e SGB V |
Alle Fragen rund um die Leistungen Ihrer Pflegekasse beantworten wir Ihnen gerne.
Sie erreichen den Pflegeservice Bayern von montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 772 11 11.
(16.02.2022) Pflegeservice-Bayern